Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Maßkunst – Maßmode München
RMARK GmbH & Co. KG
Stand: September 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der RMARK GmbH & Co. KG, handelnd unter „Maßkunst – Maßmode München“, nachfolgend „Maßkunst“ genannt, und ihren Kunden über die Anfertigung und den Verkauf von Maßbekleidung, Bekleidung, Accessoires sowie damit zusammenhängende Leistungen.
Abweichende Vereinbarungen und individuelle Absprachen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Maßanfertigungen
Maßanfertigungen werden individuell nach den mit dem Kunden vereinbarten Maßen, Ausstattungsmerkmalen, Stoffen und Designwünschen gefertigt.
Grundlage der Anfertigung sind insbesondere die beim Maßtermin ermittelten Körpermaße sowie die mit dem Kunden vereinbarten Details.
Bei handwerklich und individuell gefertigten Kleidungsstücken können geringfügige, material- oder fertigungsbedingte Abweichungen auftreten, soweit diese die vertragsgemäße Verwendung und vereinbarte Beschaffenheit nicht beeinträchtigen.
3. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot von Maßkunst annimmt beziehungsweise einen entsprechenden Auftrag erteilt und Maßkunst diesen Auftrag annimmt.
Die vereinbarten Stoffe, Ausstattungsmerkmale, Maße und sonstigen individuellen Wünsche werden Bestandteil des Auftrags.
Nachträgliche Änderungswünsche des Kunden können zu zusätzlichen Kosten und einer Verlängerung der Fertigungszeit führen.
Maßkunst informiert den Kunden hierüber, soweit die Änderung zusätzliche Kosten oder eine wesentliche Verzögerung verursacht.
4. Preise
Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise.
Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich die gegenüber Verbrauchern genannten Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Zusatzleistungen oder nachträgliche Änderungswünsche, die nicht Bestandteil des ursprünglichen Auftrags waren, können gesondert berechnet werden.
5. Anzahlung und Restzahlung
Bei Auftragserteilung kann eine Anzahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten Gesamtpreises fällig werden.
Der verbleibende Rechnungsbetrag wird grundsätzlich bei Fertigstellung beziehungsweise Abholung der Maßanfertigung fällig, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
Die Zahlung kann mit den von Maßkunst angebotenen Zahlungsmitteln erfolgen.
6. Fertigungszeit
Die voraussichtliche Fertigungszeit wird dem Kunden bei Auftragserteilung beziehungsweise im Rahmen der Auftragsabwicklung mitgeteilt.
Angaben zur Fertigungszeit sind nur dann verbindliche Termine, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Verzögerungen aufgrund nachträglicher Änderungswünsche des Kunden oder notwendiger zusätzlicher Anpassungen können die Fertigungszeit entsprechend verlängern.
7. Anprobe und Passformkorrekturen
Bei Maßanfertigungen können nach der ersten Fertigstellung Anpassungen erforderlich sein. Dies ist Bestandteil des handwerklichen Herstellungsprozesses einer individuellen Maßanfertigung.
Der Kunde verpflichtet sich, zu vereinbarten Anprobeterminen nach Möglichkeit die für die Beurteilung der Passform relevanten Kleidungsstücke und Schuhe mitzubringen.
Soweit eine Anpassung erforderlich ist, um die vereinbarte Beschaffenheit und Passform herzustellen, wird Maßkunst die erforderliche Korrektur im Rahmen der gesetzlichen Nacherfüllung vornehmen.
Die gesetzlichen Mängelrechte des Kunden bleiben unberührt.
8. Passform und körperliche Veränderungen
Die Passform einer Maßanfertigung beruht auf den bei der Vermessung beziehungsweise Anprobe vorhandenen Körpermaßen.
Verändert sich die Körperform oder das Körpergewicht des Kunden nach der Vermessung wesentlich, kann dies Auswirkungen auf die Passform haben.
Anpassungen, die ausschließlich aufgrund einer nachträglichen körperlichen Veränderung erforderlich werden und nicht auf einem Mangel der ursprünglichen Anfertigung beruhen, sind keine Mängelbeseitigung und können gesondert berechnet werden.
9. Freiwillige Passformgarantie
Soweit Maßkunst ausdrücklich mit einer „Passformgarantie“ wirbt oder diese individuell zusagt, bedeutet dies, dass Maßkunst erforderliche und technisch mögliche Anpassungen vornimmt, um die bei Auftragserteilung vereinbarte Passform herzustellen.
Voraussetzung ist insbesondere, dass sich die für die Passform maßgeblichen Körpermaße des Kunden seit der Vermessung nicht wesentlich verändert haben.
Die Passformgarantie ist eine freiwillige zusätzliche Leistung von Maßkunst und schränkt die gesetzlichen Mängelrechte des Kunden nicht ein.
10. Abholung
Der Kunde wird informiert, sobald seine Maßanfertigung zur Anprobe beziehungsweise Abholung bereitsteht.
Der Kunde wird gebeten, die fertige Ware innerhalb angemessener Zeit abzuholen.
Wird die Ware trotz Aufforderung über einen längeren Zeitraum nicht abgeholt, bleiben die gesetzlichen Rechte von Maßkunst, insbesondere hinsichtlich Annahmeverzug, Aufbewahrungskosten und gegebenenfalls weiterer Ansprüche, unberührt.
Ein Eigentumsübergang der Ware auf Maßkunst allein aufgrund einer unterbliebenen Abholung findet nicht statt.
11. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises Eigentum von Maßkunst, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
12. Mängelrechte / Gewährleistung
Für die von Maßkunst gelieferten Waren und erbrachten Leistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
Liegt ein Mangel vor, ist Maßkunst Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben.
Bei einer Maßanfertigung kann die Nacherfüllung insbesondere durch fachgerechte Änderung, Anpassung, Nachbesserung oder – soweit erforderlich und verhältnismäßig – Neuanfertigung erfolgen.
Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei fehlgeschlagener oder unzumutbarer Nacherfüllung bleiben unberührt.
Das Tragen eines Kleidungsstücks führt nicht automatisch zum Verlust gesetzlicher Mängelrechte.
Normale Abnutzung, unsachgemäße Behandlung oder Pflege sowie nachträgliche Veränderungen durch den Kunden oder nicht von Maßkunst beauftragte Dritte stellen keinen von Maßkunst zu vertretenden Mangel dar.
13. Pflege der Kleidungsstücke
Der Kunde hat die Pflegehinweise für Stoffe und Kleidungsstücke zu beachten.
Schäden, die nach Übergabe durch unsachgemäße Reinigung, Pflege, Lagerung, äußere Einwirkung oder unsachgemäße Änderung entstehen, fallen nicht in den Verantwortungsbereich von Maßkunst, soweit Maßkunst diese Schäden nicht zu vertreten hat.
14. Widerrufsrecht bei individuell angefertigter Ware
Für Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind, kann das gesetzliche Widerrufsrecht nach den gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen sein.
Dies betrifft insbesondere individuell nach Maß und nach den persönlichen Wünschen des Kunden angefertigte Kleidungsstücke.
Der Ausschluss eines gegebenenfalls bestehenden Widerrufsrechts berührt nicht die gesetzlichen Mängelrechte des Kunden.
15. Stornierung individueller Aufträge
Bei individuell angefertigter Maßbekleidung entstehen bereits vor Fertigstellung Kosten, insbesondere für Beratung, Vermessung, Stoffbestellung, Zuschnitt und Produktion.
Soweit ein Kunde einen bereits verbindlich erteilten Auftrag storniert und kein gesetzliches Rücktritts- oder Widerrufsrecht besteht, kann Maßkunst Ersatz für die bis zur Stornierung entstandenen Aufwendungen und sonstigen nach den gesetzlichen Vorschriften ersatzfähigen Schäden verlangen.
Soweit hierfür eine Pauschale vereinbart wird, bleibt dem Kunden ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Weitergehende zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
16. Termine und Terminabsagen
Vereinbarte Beratungs-, Vermessungs- und Anprobetermine werden ausschließlich für den jeweiligen Kunden reserviert.
Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, bitten wir um möglichst frühzeitige Absage oder Verschiebung.
Soweit für einen individuell vereinbarten Termin ausdrücklich eine Ausfallpauschale vereinbart wurde, bleibt dem Kunden der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Dem Kunden entstehen keine Ausfallkosten, soweit die Absage beziehungsweise das Nichterscheinen auf Umständen beruht, die der Kunde nicht zu vertreten hat.
17. Gutscheine
Von Maßkunst ausgestellte Gutscheine können für die jeweils angegebenen Leistungen beziehungsweise Waren eingelöst werden.
Soweit auf dem Gutschein nichts Abweichendes vereinbart ist, gelten die gesetzlichen Verjährungsregelungen.
Eine auf der Website oder dem Gutschein angegebene Einlösefrist wird nur insoweit angewendet, wie dies gesetzlich zulässig ist.
Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes erfolgt nicht, soweit nicht zwingende gesetzliche Ansprüche entgegenstehen.
18. Haftung
Maßkunst haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit Maßkunst diese zu vertreten hat.
Ebenfalls unberührt bleibt die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie eine gesetzlich zwingende Haftung.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Zwingende gesetzliche Haftungsansprüche bleiben unberührt.
19. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Maßkunst ist insbesondere berechtigt, die gesetzlich vorgesehenen Verzugszinsen und weitere gesetzlich zulässige Verzugskosten geltend zu machen.
20. Verbraucherstreitbeilegung
Maßkunst ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
21. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Beachtung zwingender Verbraucherschutzvorschriften.
Individuelle Vereinbarungen zwischen Maßkunst und dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, richtet sich die Rechtsfolge nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.
Maßkunst – Maßmode München
RMARK GmbH & Co. KG
Stand: September 2026
B. Gutscheinbedingungen
§ B1 Gutscheinarten
Maßkunst bietet folgende Gutscheinarten an:
1. Wertgutschein
Der Gutschein wird über einen bestimmten Euro-Betrag ausgestellt und kann auf Waren und Leistungen von Maßkunst angerechnet werden.
2. Artikelgutschein
Der Gutschein wird für einen bestimmten Artikel, beispielsweise ein Maßhemd, ausgestellt.
3. Aktions- oder Rabattgutschein
Aktions- und Rabattgutscheine werden im Rahmen besonderer Aktionen ausgegeben und können einen bestimmten Euro- oder Prozentwert beziehungsweise eine bestimmte Leistung enthalten.
§ B2 Erwerb und Gültigkeit
Kostenpflichtig erworbene Wert- und Artikelgutscheine werden nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Gutscheinbetrages gültig.
Sie können im Atelier sowie – soweit angeboten – telefonisch, per E-Mail oder über die Website von Maßkunst erworben werden.
Wert- und Artikelgutscheine können personalisiert oder neutral ausgestellt werden und sind grundsätzlich übertragbar, sofern auf dem Gutschein nichts anderes angegeben ist.
§ B3 Gültigkeitsdauer
Kostenpflichtig erworbene Wert- und Artikelgutscheine können grundsätzlich innerhalb von 36 Monaten ab Ausstellungsdatum bei Maßkunst eingelöst werden.
Zwingende gesetzliche Ansprüche und gesetzliche Verjährungsregelungen bleiben unberührt.
Für unentgeltlich ausgegebene Aktions- und Rabattgutscheine können abweichende Aktions- und Einlösezeiträume gelten. Der jeweils geltende Zeitraum wird auf dem Gutschein beziehungsweise in den Bedingungen der jeweiligen Aktion angegeben.
§ B4 Einlösung von Wertgutscheinen
Der Wert eines Wertgutscheins wird auf den Rechnungsbetrag des jeweiligen Auftrags angerechnet.
Übersteigt der Rechnungsbetrag den Gutscheinwert, ist der Differenzbetrag vom Kunden zu bezahlen.
Ist der Rechnungsbetrag niedriger als das vorhandene Gutscheinguthaben, bleibt das nicht verbrauchte Guthaben erhalten und kann innerhalb der maßgeblichen Gültigkeits- beziehungsweise Verjährungsfrist für einen weiteren Auftrag verwendet werden.
Eine Barauszahlung des nicht verbrauchten Restguthabens erfolgt grundsätzlich nicht.
§ B5 Einlösung von Artikelgutscheinen
Ein Artikelgutschein kann für den auf dem Gutschein bezeichneten Artikel eingelöst werden.
Bezieht sich der Gutschein auf einen Artikel mit einem bestimmten zugrunde gelegten Wert und wählt der Kunde eine höherpreisige Ausführung, Ausstattung oder Stoffqualität, ist der entsprechende Mehrpreis vom Kunden zu bezahlen.
Soweit bei Ausstellung des Gutscheins ausdrücklich ein Höchstbetrag oder eine bestimmte Ausstattung vereinbart wurde, ist diese Vereinbarung maßgeblich.
§ B6 Aktions- und Rabattgutscheine
Für kostenlos ausgegebene Aktions- oder Rabattgutscheine gelten die jeweils auf dem Gutschein beziehungsweise bei der Aktion angegebenen Bedingungen.
Hierzu können insbesondere ein bestimmter Aktionszeitraum, bestimmte Waren oder Leistungen sowie weitere Voraussetzungen für die Einlösung gehören.
Aktions- und Rabattgutscheine sind grundsätzlich nicht mit anderen Rabatt- oder Sonderaktionen kombinierbar, sofern bei der jeweiligen Aktion nichts anderes angegeben ist.
§ B7 Vorlage und Verrechnung
Der Gutschein ist bei Auftragserteilung beziehungsweise spätestens vor Erstellung der Schlussrechnung vorzulegen oder eindeutig nachzuweisen.
Der eingelöste Gutscheinwert wird bei der Abrechnung berücksichtigt und entsprechend ausgewiesen.
§ B8 Barauszahlung
Eine Barauszahlung von Gutscheinen oder nicht verbrauchtem Gutscheinguthaben ist grundsätzlich ausgeschlossen, soweit kein gesetzlicher Anspruch auf Auszahlung besteht.
§ B9 Verlust
Bei Verlust eines Gutscheins kann Maßkunst einen Ersatz nur ausstellen, wenn der Gutschein eindeutig identifiziert und nachvollzogen werden kann und ausgeschlossen ist, dass der ursprüngliche Gutschein zusätzlich eingelöst wird.
§ B10 Gesetzliche Rechte
Die gesetzlichen Rechte des Kunden werden durch diese Gutscheinbedingungen nicht eingeschränkt.
