Widerrufsrecht bei Maßanfertigungen

Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

Ausschluss des Widerrufsrechts bei individuell angefertigter Maßmode

Das Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.

Dies betrifft insbesondere individuell für den Kunden angefertigte Maßanzüge, Sakkos, Hosen, Westen, Mäntel, Maßhemden und sonstige Maßbekleidung, bei denen Maße, Stoff, Schnitt, Ausstattung oder weitere Details individuell festgelegt werden.

Für solche individuell angefertigten Waren besteht daher kein gesetzliches Widerrufsrecht.

Gesetzliche Mängelrechte

Der Ausschluss des Widerrufsrechts bei individuell angefertigter Ware hat keinen Einfluss auf die gesetzlichen Mängelrechte des Kunden.

Ist eine Maßanfertigung mangelhaft, gelten die gesetzlichen Mängelrechte unabhängig davon, dass für die individuell angefertigte Ware kein Widerrufsrecht besteht.